Erfahrungsbericht: Informationen zu Bezugsmöglichkeiten
Das Arzneimittelgesetz unterscheidet zwischen Importen aus EU-Staaten und Nicht-EU-Staaten. Bei der Einfuhr eines Fertigarzneimittels aus einem Land außerhalb der Europäischen Union ist immer ein ärztliches Rezept notwendig, auch wenn das Arzneimittel nicht Verschreibungspflichtig ist (z.b. Nahrungsergänzungsmittel). Bei der Schweiz besteht eine Ausnahmeregelung. (vgl Arzneimittelrecht/ Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln, §73 Verbringungsverbot, Absatz 1 und 2).
